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EU-Korruptionsskandal: Lobbyverbot für Ex-Abgeordnete geplant

Von Timo Lange 

Das EU-Parlament hatte bereits nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen mehrere Abgeordnete und Parlamentsmitarbeitende im Dezember 2022 schnell reagiert und umfassende Reformen angekündigt. Nun folgen mit dem 14-Punkte-Papier von Roberta Metsola, das uns vorliegt, zügig konkrete weitere Schritte.

Die Reformvorschläge weisen in die richtige Richtung und greifen viele unserer Forderungen auf. Sie können aber noch nicht das letzte Wort sein. Metsola selbst schreibt in dem Papier, dass dies nur der Startpunkt für eine umfassende Reform des Parlaments sei. Demnächst soll eine Arbeitsgruppe dazu eingesetzt werden, zusätzlich zum ebenfalls geplanten Sonderausschuss zum Korruptionsskandal. Einen solchen Sonderausschuss hatten wir bereits im Dezember 2022 gefordert.

Lobbyverbot nach Mandatsende

Zu den weitreichendsten Vorschlägen gehört ein zeitlich begrenztes Lobbyverbot für ehemalige Abgeordnete. Demnach sollen sich Ex-Abgeordnete in der Zeit, in der sie Übergangsgelder erhalten, nicht im EU-Transparenzregister eintragen dürfen. Eine Lobbytätigkeit wäre dann jedenfalls erschwert, ohne bereits an dieser Stelle Regeln zu brechen.

Wie lange Übergangsgelder gezahlt werden, hängt von der Dauer der Mitgliedschaft im Parlament ab. Maximal sind 24 Monate möglich.

Wenn das tatsächlich so kommt und auch entsprechend durchgesetzt wird, wäre das ein begrüßenswerter Schritt, der auch für die Mitgliedstaaten wegweisend wäre. Entscheidend ist aber, dass dann das Register auch so aufgestellt ist, Regelbrüche tatsächlich ahnden zu können.  

Kein Sonderzugang für Ex-Abgeordnete

Weiterhin sollen die Zugangsprivilegien zum EU-Parlament für ehemalige Abgeordnete gestrichen werden - und sie sollen auch nicht mehr weiteren Personen so einfach den Zugang ermöglichen können. Das ist sinnvoll und sollte auch für den Bundestag zum Vorbild dienen.

Wir sehen sowohl im europäischen als auch im deutschen Parlament immer wieder, wie Ex-Abgeordnete ihre Privilegien für Lobbyarbeit nutzen. Diese Ungleichbehandlung gegenüber anderen Interessenvertreter:innen ist problematisch. Sie sollte in Brüssel genau so wie in Berlin beendet werden.

Zudem sollen laut dem Papier künftig alle Abgeordneten und Mitarbeitende ihre Lobbytermine veröffentlichen. Bisher gilt das nur für Abgeordnete in bestimmten Positionen.  

Zu Kontrolle und Durchsetzung der Regeln kündigt Metsola im Papier an, das bereits bestehende Beratungsgremium zu stärken. Zugleich hält das Parlament an dem Plan fest, mit einem neuen unabhängigen Ethikgremium die Aufsicht über die Regeln strukturell neu aufzustellen.

Abgeordneten-Regeln grundlegend überarbeiten

Metsola spricht damit die richtigen Punkte an. Eine umfassende Überarbeitung und Verschärfung der Verhaltensregeln für Abgeordnete sollte aber dennoch angegangen werden. Die aktuellen Regeln bieten noch zu viele Schlupflöcher und Einfallstore für unzulässige Einflussnahme und Interessenskonflikte. Insbesondere sollte es verpflichtende Transparenz über Vermögenswerte geben. Das ist bislang noch eine große Lücke und wäre für die Korruptionsbekämpfung besonders wichtig.

Zudem sollten Abgeordnete, die nebenher freiberuflich tätig sind, Angaben zu Geschäftspartner:innen machen, wie es die Regeln für Bundestagsabgeordnete bereits vorsehen.

Das gilt auch für Reisen von Abgeordneten. So trat vor einigen Tagen die Vorsitzende des Menschenrechts-Ausschusses, die belgische Abgeordnete Marie Arena, wegen einer dem Parlament nicht ordentlich gemeldeten Reise nach Doha auf Einladung von Katar als Ausschussvorsitzende zurück. Solche Reisen auf Einladung und Kosten autoritärer Regierungen sollten künftig grundsätzlich untersagt werden.

Der Beitrag muss nicht unbedingt die Meinung der Redaktion widerspiegeln.

Titelbild (Archiv): Eine Sitzung des EU-Parlaments © Julien Warnand/EPA

Dieser Artikel ist ursprünglich auf dem Portal „lobbycontrol.de“ erschienen und wird unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-ND 4.0 veröffentlicht.

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